Diese Seite beschäftigt sich mit dem deutschen Parteienrecht. Sie richtet sich in erster Linie an Funktionäre und Mitglieder von Parteien, aber auch an sonstige Interessierte an diesem Rechtsgebiet.
Die Seite baut maßgeblich auf dem Buch „Politische Parteien verwalten und gestalten – Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“ auf, an dem Rechtsanwalt Thomas Hummel mitgearbeitet hat.
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Das Vorwort des Buchs:
Das Parteienrecht der Bundesrepublik Deutschland ist eine eher unübersichtliche Materie. Es gibt sehr oberflächliche Vorschriften, die in erster Linie das Verhältnis zwischen Partei und Staat betreffen, im Grundgesetz. Allgemein bestimmen sich organisatorische Regeln für Parteien nach dem Vereinsrecht im BGB, da es sich bei ihnen ja auch um (eingetragene oder nicht eingetragene) Vereine handelt. Sehr detaillierte Spezialregelungen ausschließlich für politische Parteien kennt das Parteiengesetz. Und das Herzstück der Tätigkeit einer Partei, der Antritt zu Wahlen, richtet sich wiederum nach eigenen Wahlgesetzen, deren Bestimmungen die Parteien stets im Auge haben müssen.
Diese komplexe Materie verlangt ein hohes Wissen von parteipolitisch Tätigen, das man ihnen im Grunde kaum abverlangen kann. Vor allem den vielen tausend ehrenamtlich in den Parteien engagierten Personen in Deutschland kann es kaum zugemutet werden, dass sie jede Nuance des Parteienrechts kennen.
Und doch können kleine Fehler hier fatale Folgen haben. Die schlimmste Vorstellung ist sicher, dass aufgrund eines organisatorischen Versehen die Wahlteilnahme versagt wird und damit die Arbeit vieler Jahre dahin ist. Die Wahlorgane kennen hingegen wenig Gnade. Der Wahlprozess ist, so der Standardsatz, ein hochgradig formalisiertes Verfahren. Dies betrifft aber nicht nur die Einreichung von Wahlunterlagen und die unmittelbar vorhergehenden Schritte wie Nominierungsversammlungen. Auch längerfristige parteiorganisatorische Maßnahmen wie die Wahl eines Vorstands, der im Wahlverfahren für die Partei spricht, müssen formalen Voraussetzungen genügen.
Dass diese Voraussetzungen aber oft unklar sind, liegt an der Sonderstellung der Parteien: Den Parteien wird eine besondere Freiheit von staatlichen Einflüssen zugestanden, damit es keine Staatspartei und auch keine Blockparteien gibt. Diese Freiheit hat freilich auch ihre Schattenseite: Es gibt eben keine Parteiaufsichtsbehörde, die analog zum Vereinsregister die Einhaltung der parteirechtlichen Vorschriften überprüft. Und sogar, wenn die zwingenden Vorschriften eingehalten werden, ist noch lange nicht gesagt, dass sich bspw. die Satzung einer Partei im täglichen Politikbetrieb auch bewährt.
Eine Parteisatzung kann unnötig formalistisch sein; sie kann Lücken enthalten, die man nicht vorausgesehen hat; es kann unklar sein, wer welche Kompetenzen hat. Die Satzung ist notwendig, sowohl aus rechtlichen als auch aus praktischen Gründen. Aber sie darf der Partei auch keine Steine in den Weg legen.
All diese Voraussetzungen führen dazu, dass die Parteiorganisation für Nicht-Profis realistisch kaum zu bewältigen ist. Und doch gibt es praktisch keine Ratgeber, die die Verantwortlichen hier unterstützen würden. Aus diesem Grund haben wir dieses Buch herausgegeben. Die Autorenriege besteht sowohl als Juristen als auch aus Praktikern, die sowohl jahrelange Erfahrungen in der Wahlorganisation auf allen Ebenen sowie in Vorstandsämtern politischer Parteien haben. Einige von ihnen haben die Satzungsdiskussionen ihrer jeweiligen Partei als Gutachter und Experten begleitet und wesentlich bestimmt.
Im Gegensatz zu einem Kommentar, der von Juristen für Juristen geschrieben wurde, sind unsere Zielgruppe die Aktiven in den Parteien. Sie sind es, die das Parteienrecht Tag für Tag anwenden müssen. Wir wollen aber auch die unterstützen, die eine eigene Partei gründen wollen, und stellen gerade hierfür zahlreiche Informationen bereit. Nicht zu vergessen sind schließlich auch Gebietsverbände bereits bestehender Parteien: Auch ein Kreisvorsitzender hat für seine Abteilung eine extreme Verantwortung und muss nicht selten grundlegende Entscheidungen treffen, so, als würde er seine ganz eigene Partei führen.
Es geht uns also nicht darum, wie in einem Kommentare alle bestehenden Meinung durchzudeklinieren, ihr Für und Wider zu diskutieren und dann dem Leser die Wahl zu lassen, welcher Meinung er den Vorzug gibt. Wir schreiben für den Anwender in der Praxis und geben ihm klare Auskünfte an die Hand. Natürlich kann es nicht immer und bei jeder Detailfrage diese „klare Auskunft“ geben. In dem Falle merken wir dies aber deutlich an und geben Ratschläge, um auf der sicheren Seite zu sein.
Schließlich sorgt der Frage/Antwort-Stil des Buchs dafür, dass man die benötigten Informationen schnell und systematisch findet. Diese Fragen sind tatsächliche Fragen, die den Autoren im Rahmen ihrer Tätigkeit gestellt wurden – und/oder sie sich selbst bereits stellen mussten. Sollten Fragen offen bleiben, würden wir uns sehr über diese freuen, um sie in eine unserer kommenden Auflagen aufzunehmen.
Aus dem Schlusswort:
Wir hoffen sehr, dass Sie viele neue Einsichten in die Materie des Parteienrechts gewonnen haben. Gleichzeitig handelt es sich bei diesem Buch lediglich um eine Einführung in die Thematik, die einen Überblick über viele praktische Probleme vermitteln sollte. Spezielle Bereiche konnten daher noch nicht in der im Einzelfall notwendigen Tiefe verarbeitet werden.