Diese Seite dient lediglich der Information über gesetzliche Vorschriften rund um das Parteienrecht. Sie kann daher nicht jeden Einzelfall abdecken und nicht immer auf jede Sonderkonstellation hinweisen. Durch den Frage/Antwort-Stil beschränken wir uns auf grundlegenden Auskünfte zu den Mechanismen des deutschen Parteienrechts. Manche Hinweise sind vielleicht missverständlich oder unvollständig oder bekommen im Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen eine andere Bedeutung.
Da die Rechtsprechung zum Parteienrecht relativ rar ist, sind viele Fragen noch immer ungeklärt. Außerdem ändern sich die relevanten Gesetzen gelegentlich, ohne dass dies zeitnah auf diesen Seiten umgesetzt werden kann. Gleiches gilt für die Linksammlung der Parteisatzungen.
Wenn Sie konkrete Auskünfte brauchen oder eine für Sie wichtige Entscheidung (z.B. Satzungsänderungen oder Aufstellung von Wahlvorschlägen) vorbereiten wollen, dürfen Sie sich keinesfalls allein auf die hier zu lesenden Angaben verlassen. Begreifen Sie unsere Informationen allenfalls als Startpunkt für eigene Recherchen und Nachfragen an den Rechtsanwalt. Die individuelle anwaltliche Beratung kann durch keine Internetseite ersetzt werden.
Die Kanzlei Abamatus von Rechtsanwalt Thomas Hummel berät und vertritt Sie und Ihre Partei gerne.