Im Gegensatz zum ständig aktiven Vorstand, tritt der Parteitag nur selten zusammen. Dafür kann er aber praktisch alle grundlegenden Entschlüsse der Partei fassen. Er sorgt für die demokratische Mitbestimmung der Mitglieder, indem diese selbst (oder von diesen gewählte Delegierte) als „Parteivolk“ die Weichen der Politik stellen.
Wie setzt sich der Parteitag zusammen?
Es gibt zwei Möglichkeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 PartG):
- Einen Mitgliederparteitag, bei dem alle Mitglieder stimmberechtigt sind.
- Einen Delegiertenparteitag, bei dem nur bestimmte gewählte Mitglieder stimmberechtigt sind.
Welche Vorteile hat ein Mitgliederparteitag?
- Einbindung aller Mitglieder.
- Mehr innerparteiliche Demokratie, da jedes Mitglied mitreden kann.
- Es braucht keinen ausgebauten Unterbau, der die Delegierten wählt.
Welche Vorteile hat ein Delegiertenparteitag?
- Geringere Einladungskosten.
- Der Parteitag ist vom Veranstaltungsort unabhängiger. Wird ein Mitgliederparteitag in Kiel veranstaltet, werden mehr Schleswig-Holsteiner als Bayern kommen.
- Mehr innerparteiliche Demokratie, da die mittlere Führungsebene mehr Einfluss bekommt.
Muss der Parteitag der untersten Organisationsstufe immer eine Mitgliederversammlung sein?
Prinzipiell ja.
Zulässig ist es (unter gewissen Voraussetzungen, § 8 Abs. 1 Satz 3 PartG) zwar auch, die Mitglieder- durch eine Delegiertenversammlung zu ersetzen. In diesem Fall müssten die Mitglieder zusammenkommen und dann gemeinsam die Delegierten wählen – eine Aufteilung auf verschiedene untergeordnete Verbände (wie oben) kann es nicht geben, da wir ja bereits auf der untersten Stufe der Partei sind.
Das würde allerdings dazu führen, dass die gesamten Mitwirkungsrechte des einzelnen Mitglieds darin bestehen, die Delegierten seines Ortsverbands zu wählen. Alle anderen Angelegenheiten könnte dann diese Delegiertenversammlung treffen.
Aus diesem Grund hat praktisch keine Partei von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und man kann auch nicht dazu raten.
Parteitag und Hauptversammlung – wo ist der Unterschied?
Klar gesagt: Es gibt keinen.
Das Parteiengesetz legt zwar fest, dass der Parteitag der untersten Stufe als „Hauptversammlung“ zu bezeichnen ist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 PartG), das ist aber nur eine andere Bezeichnung. Es ist völlig unklar, warum das Gesetz diesen Unterschied macht und es gibt auch kaum eine Partei, die sich daran hält. Auch wir sprechen hier immer einheitlich vom Parteitag.
Wofür ist der Parteitag zuständig?
Grundsätzlich für alles, was in der Satzung als Parteitagsaufgabe bezeichnet wird. Gesetzlich müssen die folgenden Entscheidungen immer vom Parteitag getroffen werden:
1. Wahl des Vorstands
2. Wahl von Delegierten
3. Wahl des Schiedsgerichts und der Kassenprüfer
4. Verabschiedung und Änderung von Programm, Satzung, Schiedsgerichtsordnung und Beitragsordnung
5. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
Daneben steht es dem Parteitag frei, in allen Angelegenheiten, die Gesetz oder Satzung nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen haben, zu entscheiden.
Können diese Zuständigkeiten auch einem anderen Organ übertragen werden?
Nein, weder durch Beschluss noch durch die Satzung. Die Satzung wäre insoweit ungültig.
Wie sieht der Tätigkeitsbericht des Vorstands aus?
In politischer Hinsicht sollten die wichtigsten Aktionen der Partei kurz aufgeführt werden.
Der finanzielle Rechenschaftsbericht ist gesetzlich sehr detailliert vorgegeben. Nähere Ausführungen dazu würden den Umfang dieser Homepage aber deutlich sprengen.
Wer kann Rechnungsprüfer sein?
Prinzipiell jeder, der nicht dem Vorstand angehört, dessen Rechnungen er prüfen soll. Rechnungsprüfer müssen dem jeweiligen Verband nicht angehören (der Landesverband Sachsen kann einen Hamburger zum Rechnungsprüfer wählen) und sie müssen auch keine Parteimitglieder sein.
Berufliche Qualifikationen (Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Kaufmann) schaden nicht, sind aber vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Soweit ersichtlich, sieht auch keine Parteisatzung derartiges vor.
Wie setzen sich die Parteitage der großen Parteien zusammen?
Dies haben wir in einem Einzelbeitrag behandelt: Die Zusammensetzung der Parteitage
(Letzte Aktualisierung: 12.06.2024)