Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie bei der Gründung einer politischen Partei. Hierzu gehört insbesondere der Entwurf der entsprechenden Satzungsdokumente, damit die Partei von Anfang an rechtlich korrekt und zielführend arbeiten kann.
Der Gründungsakt geschieht bei der Gründungsversammlung. Diese ist sozusagen der erste Parteitag der entstehenden Partei. Allerdings ist es notwendig, diese Zusammenkunft genau vorzubereiten und die entsprechenden Dokumente zumindest bereits im Entwurfsstadium vorliegen zu haben. Formale Fehler können hier in verschiedener Hinsicht passieren und sind nicht immer leicht zu korrigieren.
Satzungsdokumente
Auf Grundlage bewährter Muster werden nach Ihren individuellen Wünschen folgende Basisdokumente für Ihre neue Partei ausgearbeitet:
- Satzung
- Finanzordnung
- Schiedsordnung
Diese Satzungsdokumente werden natürlich an die speziellen Bedürfnisse Ihrer Partei angepasst. Aufgrund unserer Erfahrungen gelingt es uns normalerweise sehr schnell, auf die genauen Anforderungen einzugehen und die Einzelregelungen so anzupassen, dass diese möglichst sachdienlich sind und Ihr Parteileben unterstützen, statt es durch unnötige Formalien zu behindern.
Die Satzung umfasst in der Regel die Bundesebene sowie Landesverbände. Hinsichtlich Arbeitsgruppen, einer Jugendorganisation, Kreis- und Ortsverbänden wird vorerst nichts geregelt, um die Flexibilität zu erhalten.
Außerdem erhalten Sie zunächst Entwürfe, anhand derer Sie dann spezielle Detailwünsche äußern können, damit diese – soweit möglich – aufgenommen werden.
Was Sie selbst erstellen müssten, ist das Parteiprogramm. Dabei reicht grundsätzlich ein Kurzprogramm, das zumindest einige politische Forderungen in schlagwortartiger Form enthält, aus.
Gründungsdokumente
Für den eigentlichen Akt der Gründung und Registrieren der Partei erhalten Sie folgende darauf angepasste formelle Dokumente:
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Anmeldungsschreiben an den Bundeswahlleiter
Diese Dokumente werden für Sie entworfen und müssen dann von Ihnen in den Einzelheiten (z.B. Stimmenzahl bei den Vorstandswahlen) ausgefüllt werden. Anschließend prüfen wir alles auf Ordnungsmäßigkeit, um möglicherweise notwendige Korrekturen gleich erledigen zu können.
Anmeldung
Sind alle Dokumente aus unserer Sicht in Ordnung, kann die Anmeldung der Partei erfolgen. Die Anmeldung geschieht durch Übersendung von Anmeldungsschreiben, Gründungsprotokoll, Satzung und Programm an den Bundeswahlleiter.
Zwar bedeutet die Eintragung beim Bundeswahlleiter nicht, dass die Partei – wie ein Verein bei der Eintragung in das Register beim Amtsgericht – rechtlich entsteht. Die Hinterlegung der Parteiunterlagen dort ist aber zum einen eine gesetzliche Pflicht und zum anderen erfolgt dort eine rechtliche Prüfung, die spätere Probleme (z.B. beim Wahlantritt) vermeiden kann.
Sofern es Beanstandungen oder Rückfragen seitens des Bundeswahlleiters gibt, werden diese natürlich ebenfalls von der Kanzlei bearbeitet. Unsere Tätigkeit endet erst, wenn die Eintragung beim Bundeswahlleiter einschließlich der Hinterlegung der Unterlagen in der offiziellen Parteisammlung abgeschlossen ist.
Kosten
Der Preis liegt in der Regel pauschal bei 5000 Euro netto (5950 Euro inkl. Mwst.).
Bei besonders außergewöhnlichen Satzungsgestaltungen und Sonderwünschen (siehe unten) kann der Preis auch höher liegen.
Häufige Fragen
Wann soll ich zu Ihnen kommen?
Am besten frühzeitig. Wenn Sie unmittelbar vor einer Wahl daherkommen, wird es möglicherweise zu knapp.
Ich hätte gerne noch andere Organe in der Satzung. Geht das?
Ja, das ist möglich und bei größeren Parteien auch üblich. Eine solche Regelung biete ich pauschal für 750 Euro plus Mwst. an.
Ich würde gerne auch noch Kreis- und Ortsverbände regeln lassen.
Das können wir gerne machen. In dem Fall würde ich anhand Ihrer Vorstellungen auch die Organe dieser Verbände sowie die Zuständigkeiten näher regeln. Der Aufpreis beträgt auch hier 750 Euro netto.
(Letzte Aktualisierung: 19.12.2024)