
Die Kanzlei Abamatus unterstützt Sie gerne bei einer solchen Gründung einer politischen Partei. Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auf das Verfassungs-, Wahl- und Parteienrecht spezialisiert und hilft Ihnen dabei, den juristischen Rahmen genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere der Entwurf der entsprechenden Satzungsdokumente, damit die Partei von Anfang an rechtlich korrekt und zielführend arbeiten kann.
Der Gründungsakt geschieht bei der Gründungsversammlung. Diese ist sozusagen der erste Parteitag der entstehenden Partei. Allerdings ist es notwendig, diese Zusammenkunft genau vorzubereiten und die entsprechenden Dokumente zumindest bereits im Entwurfsstadium vorliegen zu haben. Formale Fehler können hier in verschiedener Hinsicht passieren und sind nicht immer leicht zu korrigieren.
Pflichten und Risiken bei der Parteigründung
Rechtsformwahl und Vorüberlegungen
Die Gründung will gut überlegt sein, um von Anfang an auf der richtigen Spur zu sein. Ist eine Partei die richtige Form? Oder wäre ein Verein oder eine Wählergruppe geeigneter? Soll die Partei in das Vereinsregister eingetragen werden? Wer ist vertretungsberechtigt?
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Transparenz- und Dokumentationspflichten
Wer eine Partei gründet, übernimmt nicht nur politische Verantwortung, sondern ist unmittelbar an die gesetzlichen Transparenzvorgaben gebunden. Schon im Anfangsstadium gelten Regelungen des Parteiengesetzes, die eine nachvollziehbare Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben verlangen. Dabei ist nicht nur die Höhe entscheidend, sondern auch die Herkunft, insbesondere bei Spenden. Auch die Ausstellung von Spendenquittungen ist streng geregelt und muss dem amtlichen Muster entsprechen. Schon früh entsteht außerdem die Pflicht, einen jährlichen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Dieser dient nicht nur der internen Ordnung, sondern ist Voraussetzung für eine mögliche spätere staatliche Teilfinanzierung. Versäumnisse können zur Aberkennung von Ansprüchen und zu empfindlichen Sanktionen führen.
Haftungsrisiken für Gründungsmitglieder und Vorstand
Zwar haften Gründungsmitglieder nicht automatisch persönlich, doch sobald ein Parteivorstand eingesetzt ist, trägt dieser auch rechtlich Verantwortung. Fehler bei der Verwendung von Parteigeldern, steuerlichen Angaben oder der Veröffentlichung von Inhalten können zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen haben. Gerade in der Anfangszeit, wenn viele Abläufe noch nicht gefestigt sind, ist es wichtig, die Haftungsfragen bereits in der Satzung klar zu regeln und, wenn nötig, durch externe Beratung oder Versicherungen abzusichern.
Steuerrechtliche Stolperfallen
Parteien sind grundsätzlich keine gemeinnützigen Organisationen. Dennoch ergeben sich steuerliche Fragen, etwa wenn die Partei Spenden annimmt, eine Geschäftsstelle betreibt oder durch den Verkauf von Materialien Einnahmen erzielt. Werden dabei Grenzen überschritten oder Vorgaben missachtet, kann schnell eine Steuerpflicht entstehen. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an eine klare und rechtssichere Struktur aufzubauen, die auch die Anforderungen des Steuerrechts erfüllt.
Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit
Der Aufbau einer Partei erfordert Öffentlichkeitsarbeit – ob über eine Website, soziale Medien oder klassische Informationsmaterialien. Dabei werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, etwa von Mitgliedern, Interessierten oder Unterstützern. Dies bringt eine Reihe datenschutzrechtlicher Pflichten mit sich, angefangen bei einer vollständigen Datenschutzerklärung bis hin zum verantwortungsvollen Umgang mit Mitgliederdaten. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können auch politische Projekte empfindlich treffen.
Risiken bei Wahlen und Wahlteilnahme
Sobald eine Partei an Wahlen teilnehmen möchte, gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Diese betreffen die rechtzeitige Einreichung von Wahlvorschlägen, die Sammlung von Unterstützungsunterschriften sowie die ordnungsgemäße Einberufung von Parteitagen und Kandidatenaufstellungen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass eine Partei nicht zur Wahl zugelassen wird. Zusätzlich sollten sich Parteien bewusst sein, dass extremistische oder verfassungswidrige Inhalte zu einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder sogar zu einem Parteiverbot führen können.
Fazit
Die Gründung einer Partei ist kein formloser Akt, sondern ein rechtlich anspruchsvoller Prozess. Wer sich rechtzeitig mit den bestehenden Pflichten und potenziellen Risiken auseinandersetzt und sich jurisch beraten lässt, schafft die notwendige Grundlage für ein stabiles und erfolgreiches politisches Engagement.
Anwaltliche Hilfe
Ich unterstütze Parteigründungen zu einem Pauschalhonorar von 5.000 Euro netto. Darin enthalten sind die wesentlichen Schritte zur Parteigründung:
- Individuelle Satzung, Finanz- und Schiedsordnung
 - Gründungsprotokoll, Tagesordnung und Musterdokumente
 - Checkliste für die Gründungsversammlung
 - Endkontrolle und Einreichung beim Bundeswahlleiter
 - Beantwortung von Nachfragen und rechtliche Begleitung bis zur Anerkennung
 
Alle Entwürfe werden mit Ihnen abgestimmt, Sie behalten volle Kontrolle über alle Inhalte. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung, transparent und effizient.
Optionale Zusatzleistungen (z. B. Begleitung von Parteitag, Erweiterung auf Landesverbände, Schulung des Vorstands) sind möglich und werden individuell vereinbart.
Auch kann Ihnen die Kanzlei dabei helfen, die laufenden Pflichten einer Partei zu beachten und inhaltlich zu erfüllen. Zudem haben Sie mit Rechtsanwalt Thomas Hummel einen leicht erreichbaren Berater an Ihrer Seite, der Sie jederzeit unterstützen kann. Die Abrechnung dieser Dienste erfolgt dann per Zeithonorar.
Satzungsdokumente
Auf Grundlage bewährter Muster werden nach Ihren individuellen Wünschen folgende Basisdokumente für Ihre neue Partei ausgearbeitet:
- Satzung
 - Finanzordnung
 - Schiedsordnung
 

Die Satzung ist dabei so geschrieben, dass sie sich bereits für eine sehr kleine, in der Entstehung begriffene Partei eignet. Aber auch, wenn die Partei wächst und sich entwickelt, bietet die Satzung immer noch einen verwendbaren Rahmen. Sogar bei Parteien mit mehreren tausend Mitgliedern ist ein Arbeiten auf Grundlage der Satzung weiter möglich.
Die Satzung umfasst in der Regel die Bundesebene sowie Landesverbände. Hinsichtlich Arbeitsgruppen, einer Jugendorganisation, Kreis- und Ortsverbänden wird vorerst nichts geregelt, um die Flexibilität zu erhalten.
Außerdem erhalten Sie zunächst Entwürfe, anhand derer Sie dann spezielle Detailwünsche äußern können, damit diese – soweit möglich – aufgenommen werden.
Was Sie selbst erstellen müssten, ist das Parteiprogramm. Dabei reicht grundsätzlich ein Kurzprogramm, das zumindest einige politische Forderungen in schlagwortartiger Form enthält, aus.
Gründungsdokumente
Für den eigentlichen Akt der Gründung und Registrieren der Partei erhalten Sie folgende darauf angepasste formelle Dokumente:
- Protokoll der Gründungsversammlung
 - Anmeldungsschreiben an den Bundeswahlleiter
 
Diese Dokumente werden für Sie entworfen und müssen dann von Ihnen in den Einzelheiten (z.B. Stimmenzahl bei den Vorstandswahlen) ausgefüllt werden. Anschließend prüfen wir alles auf Ordnungsmäßigkeit, um möglicherweise notwendige Korrekturen gleich erledigen zu können.
Anmeldung

Zwar bedeutet die Eintragung beim Bundeswahlleiter nicht, dass die Partei – wie ein Verein bei der Eintragung in das Register beim Amtsgericht – rechtlich entsteht. Die Hinterlegung der Parteiunterlagen dort ist aber zum einen eine gesetzliche Pflicht und zum anderen erfolgt dort eine rechtliche Prüfung, die spätere Probleme (z.B. beim Wahlantritt) vermeiden kann.
Sofern es Beanstandungen oder Rückfragen seitens des Bundeswahlleiters gibt, werden diese natürlich ebenfalls von der Kanzlei bearbeitet. Unsere Tätigkeit endet erst, wenn die Eintragung beim Bundeswahlleiter einschließlich der Hinterlegung der Unterlagen in der offiziellen Parteisammlung abgeschlossen ist.
Kosten
Der Preis liegt in der Regel pauschal bei 5000 Euro netto (5950 Euro inkl. Mwst.).
Bei besonders außergewöhnlichen Satzungsgestaltungen und Sonderwünschen (siehe unten) kann der Preis auch höher liegen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie wollen eine Partei gründen? Sprechen mit uns! In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen und wie wir Sie unterstützen können.
Tel.: 0178/9297829
E-Mail: hummel@abamatus.de
Vollständige Kontaktinformationen: https://abamatus.de/kontakt/kontaktmoeglichkeiten/
Häufige Fragen
Wann soll ich zu Ihnen kommen?
Am besten frühzeitig. Wenn Sie unmittelbar vor einer Wahl daherkommen, wird es möglicherweise zu knapp.
Ich hätte gerne noch andere Organe in der Satzung. Geht das?
Ja, das ist möglich und bei größeren Parteien auch üblich. Eine solche Regelung biete ich pauschal für 750 Euro plus Mwst. an.
Ich würde gerne auch noch Kreis- und Ortsverbände regeln lassen.
Das können wir gerne machen. In dem Fall würde ich anhand Ihrer Vorstellungen auch die Organe dieser Verbände sowie die Zuständigkeiten näher regeln. Der Aufpreis beträgt auch hier 750 Euro netto.
Wie viele Personen braucht man zur Gründung einer Partei?
Für die formale Gründung gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl, jedoch empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, mindestens sieben bis zehn engagierte Personen einzubeziehen. Für spätere Parteitage, Vorstandsbildung und organisatorische Aufgaben ist eine gewisse Grundstruktur hilfreich. Zur Wahlzulassung sind je nach Ebene deutlich mehr Unterstützungsunterschriften nötig.
Muss die Partei beim Bundeswahlleiter „anerkannt“ werden?
Nein – Parteien „entstehen“ rechtlich durch ihre Gründung und politische Betätigung. Der Bundeswahlleiter prüft allerdings bei der Zulassung zu Wahlen, ob es sich um eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Dafür müssen bestimmte Dokumente und Nachweise eingereicht werden – hierbei unterstütze ich Sie.
Was passiert, wenn der Bundeswahlleiter Nachbesserungen verlangt?
Das ist nicht ungewöhnlich. In solchen Fällen begleite ich Sie bei der Überarbeitung der betroffenen Passagen (z. B. in der Satzung) und reiche eine überarbeitete Fassung ein. Ziel ist stets eine zügige Anerkennung ohne inhaltliche Konflikte.
Können wir als Partei Spendenbescheinigungen ausstellen?
Ja – politische Parteien dürfen Spendenquittungen ausstellen, sofern sie den formellen Anforderungen genügen. Ich stelle Ihnen das richtige Muster zur Verfügung und berate Sie zur rechtssicheren Umsetzung.
Was kostet eine Parteigründung insgesamt?
Mein Honorar liegt pauschal bei 5.000 Euro netto für die komplette rechtliche Begleitung. Hinzu kommen eventuell externe Kosten (z. B. für Notarleistungen, Grafikdesign, Druckmaterial), die nicht Bestandteil meines Angebots sind. Auf Wunsch kläre ich im Vorfeld, welche Kosten in Ihrem Fall konkret anfallen könnten.
Können auch mehrere Landesverbände gegründet werden?
Ja, und dafür ist eine entsprechende Struktur in der Satzung notwendig. Ich berate Sie gern zu einer föderalen Gliederung und zur formalen Umsetzung von Landesverbänden oder Untergliederungen.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Von der ersten Beratung bis zur fertigen Anmeldung beim Bundeswahlleiter rechne ich üblicherweise mit etwa vier bis sechs Wochen – abhängig davon, wie schnell Sie Rückmeldungen geben und die Gründungsversammlung stattfinden kann.
(Letzte Aktualisierung: 20.10.2025)