Die Zusammensetzung der Parteitage

Die größeren Parteien haben die Zusammensetzung der Parteitage folgendermaßen geregelt:

CDU-Bundesparteitag (§ 28 des Statuts der CDU):
  • 1000 Delegierte der Landesverbände, ein Delegierter pro Auslandsverband, Ehrenvorsitzende
  • Verteilung der Delegierten nach d’Hondt – 80 % nach Mitgliederzahl, 20 % nach Zweitstimmen Bundestagswahl
  • Landesverbände können Delegierte auch durch Bezirks- oder Kreisverbände wählen lassen

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